AGB
„Mali Dom“ Apartment in Vodice/Kroatien
Vermieter:
Xuan & Florian Meyer, Bayernstraße 33, 85778 Haimhausen
1. Anreise / Abreise
Check-In ist ab 16:00 Uhr möglich.
Sollten sie vorher anreisen, erkundigen Sie sich bitte vorab per E-Mail beim Vermieter, ob ein früherer Check-In möglich ist.
Check-Out ist bis spätestens 10:00 Uhr.
Bitte erkundigen Sie sich beim Check-In, ob ein eventueller späterer Check-Out möglich ist. Check-In- und Check-Out-Zeiten gelten für Wochenenden und individuell vereinbarte Wochentage gleichermaßen. Der Check-Out muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere Check-In- und Check-Out-Zeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Vorlage von Reisedokumenten:
Die Gäste sind verpflichtet, dem Vermieter oder seinem Vertreter beim Check-In gültige Personalausweise oder Reisepässe zwecks Anmeldung beim Tourismusbüro vorzulegen. Zusätzlich werden aktuelle Angaben des Wohnsitzes, Telefonnummer, E-Mail Adresse und die Angabe der Anzahl der Gäste benötigt.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
4. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang)
nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.
14 Tage vor Mietbeginn (Zahlungseingang)
wird die Zahlung des Restbetrages, der Kaution (siehe unten) und der Reinigungspauschale (siehe unten: bei weniger als 7 Nächten) fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt seitens des Mieters und berechtigt zur Neuvermietung durch den Vermieter.
Kaution:
Es wird eine Kaution in Höhe von 500€ mit der Zahlung des Restbetrages 14 Tage vor Mietbeginn per Überweisung fällig.
Endreinigung:
Bei einer Anmietung von sieben Nächten und länger ist die Endreinigung im Mietbetrag enthalten. Bei Anmietung von weniger als 7 Nächten fällt eine Reinigungspauschale von 80€ zusätzlich zum Mietbetrag, fällig mit der Zahlung des Restbetrages 14 Tage vor Mietbeginn, an. Das Apartment, die Terrasse und der Aussenbereich sind besenrein und aufgeräumt und der Elektrogrill und das Geschirr und Besteck gereinigt bzw. abgewaschen zu hinterlassen. Andernfalls fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 80€ an, die von der Kaution einbehalten wird.
Nebenkosten:
Energiekosten, Wasser, WLAN, PKW-Stellplatz und Abfall sind im Mietbetrag bereits enthalten.
Bettwäsche und Badezimmerhandtücher:
werden einmalig gestellt. Bei einer Anmietung länger als 7 Nächte können auf Wunsch ab der 7. Nacht die Bettwäsche und die Badezimmerhandtücher kostenlos erneuert werden.
Kurtaxe:
Die Kosten für die Entrichtung der Kurtaxe betragen 2€ pro Person und Übernachtung.
5. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber dem Vermieter nach folgender zeitlicher Staffelung verpflichtet:
| bis 30 Tage vor Anreise | 30% des Gesamtpreises (Höhe der Anzahlung) |
| 29-14 Tage vor Anreise | 50% des Gesamtpreises |
| 13-1 Tag(e) vor Anreise | 90% des Gesamtpreises |
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht des Mieters. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
Schäden:
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar oder der Aussenanlage auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort schriftlich beim Vermieter oder dessen Vertreter gemeldet werden. Ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Verlassen der Ferienwohnung:
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr und Besteck ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Ferienwohnung und die Terrasse sind besenrein zu säubern.
Rücksichtsvolles Verhalten:
Gäste werden gebeten sich jederzeit verantwortungs- und rücksichtsvoll gegenüber anderen Anwohnern, Nachbarn und Gästen zu verhalten.
Haustiere:
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Rauchen und Feuer:
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt, nicht jedoch im Garten, da hier Kunstrasen verlegt ist. Während der gesamten Feriensaison herrscht erhöhte Brandgefahr aufgrund der Trockenheit, der hohen Temperaturen und des Windes. Daher ist stets darauf zu achten, dass keine glühende Asche verstreut oder verweht wird. Grills, die mit Gas oder Kohle betrieben werden sind grundsätzlich verboten.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Ausstattung (wie z.B. Gartenmöbel) ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Internetseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
[Stand: April 2024]